Mit dem angefochtenen Entscheid hat die Vorinstanz die Aufteilung des Grundstücks Nr. aaa mit einer Fläche von 22'096 m 2 in neue Parzellen Nr. aaa mit einer Fläche von 2'633 m 2, die neu nicht mehr dem Geltungsbereich des BGBB unterstehen soll, und Nr. eee mit einer Fläche von 19'463 m2 bewilligt (vgl. dazu die nachfolgend abgebildete planerische Darstellung des dieser Bewilligung zugrundeliegenden Parzellierungsbegehrens, eingetragen in der Fachkarte "Amtliche Vermessung" auf dem Geoportal des Aargauischen Geografischen Informationssystems [AGIS]). Innerhalb der neuen Parzelle Nr. aaa befinden sich die Gebäude Nr. ggg