Das schutzwürdige Interesse besteht in der Vermeidung eines unmittelbaren materiellen oder ideellen Nachteils, den der angefochtene Entscheid für sie mit sich bringen würde. Ein bloss mittelbares oder ausschliesslich allgemeines öffentliches Interesse genügt nicht (statt vieler: BGE 142 II 451, Erw. 3.4.1 mit Hinweisen; Urteile des Bundesgerichts 1C_625/2022 vom 19. August 2024, Erw. 4.1.1, und 5A.21/2005 vom 17. November 2005, Erw. 4.2).