4.3. Wie von der Klinikvertreterin und dem psychiatrischen Gutachter übereinstimmend geäussert, benötigt der Beschwerdeführer zur weiteren Stabilisierung eine kontrollierte Medikamentenabgabe bzw. -einnahme. Diese kann nach entsprechender Instruktion auch durch das H._____ erfolgen. Der Aufenthalt in der Klinik der PDAG ist hierfür nicht notwendig. Der Beschwerdeführer selbst erklärte sich jedoch bereit, für die weitere diagnostische Einschätzung bzw. bis zur Besprechung der Testergebnisse in der darauffolgenden Woche in der Klinik der PDAG zu verbleiben, was in zeitlicher Hinsicht mit der von der Klinikvertreterin angestrebten Rückkehr ins H._____ übereinstimmte.