4.2.3. Der an der Verhandlung vom 26. April 2024 anwesende psychiatrische Gutachter erachtete die Pflege in einem Heim oder in der Klinik als optimal, um einen allfälligen (erneuten) Medikamentenabusus zu verhindern. Bei einer Rückkehr ins H._____ müsse die medikamentöse Einstellung korrekt weitergegeben und das Pflegepersonal hinsichtlich der Einnahme der Medikamente gut instruiert werden. Ein längerer Klinikaufenthalt erscheine -9- seines Erachtens nicht notwendig. Eine Selbstgefährdung bestehe nach dem Gehörten seines Erachtens nicht (vgl. Protokoll, S. 17 f.).