Anlässlich der Verhandlung vom 26. April 2024 bestritt der Beschwerdeführer suizidale Absichten. Das seien nur Sprüche gewesen. Er würde sich weder mit Tabletten umbringen noch aus dem Fenster springen. Die Tabletten habe er einfach nicht genommen und in der Schublade versorgt, wenn er sich gut gefühlt habe (vgl. Protokoll, S. 4 f.). Die Tochter des Beschwerdeführers bestätigte, dass ihr Vater bereits früher öfters solche Sprüche gemacht und mit dem Tode "gedroht" habe. Das sei seine Art, Humor zu zeigen. Im Übrigen habe sich seit zwei, drei Monaten sein Zustand erheblich verbessert (vgl. Protokoll, S. 13).