3.2.2. Dem Unterbringungsentscheid vom 8. April 2024 und dem Bericht des H._____ vom 25. April 2024 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer in den rund zwei Wochen vor Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung im Verhalten verändert, insbesondere gereizt und verbal aggressiv, wahrgenommen wurde. Am Tag vor der Klinikeinweisung sei er möglicherweise intoxikiert gewesen; er habe sehr müde, kaltschweissig und gangunsicher gewirkt und man habe [...] Tabletten in seinem Zimmer gefunden. Gegenüber der Pflegeperson und dem Arzt habe er angegeben, sich allenfalls umbringen zu wollen und gedroht, aus dem Fenster zu springen.