vaskulären Demenz auszugehen sei. Sie hätten in der Klinik gewisse Verhaltensauffälligkeiten wahrgenommen. Der Beschwerdeführer reagiere beim Thema Medikation sehr impulsiv und abwertend, wenn er anderer Meinung sei oder wenn ihm Grenzen aufgezeigt würden (vgl. Protokoll, S.15). Es werde die Einnahme eines Medikamentes zur Stimmungsstabili- -5- sierung empfohlen und bei einer Rückkehr ins H._____ eine ambulante psychiatrische Betreuung. Es habe zudem beobachtet werden können, dass im Zusammenhang mit Belastungen wie der bevorstehenden Gerichtsverhandlung die Gereiztheit des Beschwerdeführers ausgeprägter sei (vgl. Protokoll, S.15 f.).