2.2. Beim Beschwerdeführer wurde anlässlich seines Aufenthalts in der Klinik der PDAG im Jahr 2020 eine mittelschwere, a.e. frontotemporale Demenz (ICD-10 F02.041) diagnostiziert. Diese Diagnose liess sich im Rahmen des aktuellen Klinikaufenthalts unter Berücksichtigung des Verlaufs in den vergangenen Jahren, der Besserung des klinischen Zustandsbildes sowie der mittels erneuten kognitiven Testung erhobenen, leicht verbesserten Befunde nicht bestätigen.