C. 1. Gemäss den Akten hatte A._____ im April 2024 in seinem Zimmer im H._____ eine grössere Menge ([...]) Tabletten gehortet. Nachdem er aufgrund seines auffälligen Zustands vom Zentrumsarzt darauf angesprochen worden sei, habe er gedroht, aus dem Fenster zu springen. Angesichts dieser Drohung und der vorgefundenen Menge an Tabletten ging B._____ von der möglichen Vorbereitung einer suizidalen Handlung aus. In der Folge ordnete er mit Entscheid vom 8. April 2024 die fürsorgerische Unterbringung von A._____ in der Klinik der PDAG an.