die Verfügung einer Reduktion des Tierbestandes oder einer tierärztlichen Behandlung, Vorschriften betreffend die Pflege der Tiere oder die Anordnungen von notwendigen Instandstellungsarbeiten am Gehege oder im Stall in Frage (Urteil des Bundesgerichts 2C_122/2019 vom 6. Juni 2019, Erw. 5.3; Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VB.2023.00055 vom 21. Juni 2023, Erw. 3.4). Aus Gründen der Verhältnismässigkeit kann sich auch eine Verwarnung, Mahnung oder die Androhung einer künftigen Massnahme aufdrängen (Urteil des Bundesgerichts 2C_378/2012 vom 1. November 2012, Erw.