Mit Urteil des Bezirksgerichtspräsidium vom 19. März 2024 (ST.2023.166) wurde der Beschwerdeführer zudem wegen Übertretungen des Hundegesetzes, des Tierschutzgesetzes, des Tierseuchengesetzes und des Heilmittelgesetzes sowie wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse von Fr. 4'000.00 verurteilt (Beilage zur Eingabe vom 17. April 2024).