Dieser Trend bestätigte sich auch anlässlich der Kontrolle vom 1. Februar 2023, welche zum Erlass des partiellen Tierhalteverbots führte (act. 788 ff.; act. 862 [Ordner "Fotos Kontrolle VeD 230201"]): − Fehlende Ohrmarken (vorne Erw. 2) − Verschmutzte Tiere (vorne Erw. 3) − Acht Kälber und zwei Rinder mit weniger als 200 kg Körpergewicht auf Betonrosten mit einer Spaltenweite von 35 mm (vorne Erw. 4) − Fehlende Abkalbebucht (vorne Erw. 5) - 14 - − Fehlende An- und Abmeldungen bei der TVD (vorne Erw. 6)