7.3. Die Vorinstanz listete 31 zwischen dem 22. März 2004 und dem 19. April 2022 durchgeführte Tierschutzkontrollen auf den Betrieben des Beschwerdeführers auf (angefochtener Entscheid, Erw. 3c). Davon führten lediglich drei zu keinen Beanstandungen, in den übrigen Fällen wurden Mängel festgestellt. Diese betrafen überwiegend fehlende Markierungen und Einträge, verschmutzte Tiere sowie fehlende, durchnässte oder verschmutzte Einstreu. In einigen Fällen wurden kranke Tiere festgestellt und Mängel bei den Klauen.