meistens sehr passiv verhalten, auf Korrespondenz und angesetzte Fristen nicht reagiert und sein rechtliches Gehör nicht wahrgenommen. Schliesslich seien während all der Jahre keine Verbesserungen ersichtlich gewesen. Mit der Verfügung vom 23. Dezember 2020 habe der VeD eine Beschränkung in der Tierzahl angeordnet und auf die Möglichkeit eines Tierhalteverbots hingewiesen. Damit sei ihm gegenüber bereits eine unmissverständliche Warnung ausgesprochen worden (angefochtener Entscheid, Erw. 3d). - 13 -