6.2. Die Vorinstanz erwog, es handle sich um einen Fehler, der den Tieren zwar nicht unmittelbar schade und ihnen Leid zufüge, indirekt aber sehr wohl solches bewirken könne. Dies könne insbesondere der Fall sein, wenn Tiere deswegen übersehen würden und nicht die Betreuung und Pflege erhielten, die sie benötigten.