Das besondere Abteil zum Abkalben (Abkalbebucht) ist als eingestreute Laufbucht auszuführen. Sie muss mindestens 10 m2 gross sein und eine Breite von mindestens 2,5 m aufweisen (Art. 20 der Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren vom 27. August 2008; vgl. dazu: EDI - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Fachinformation Tierschutz, Abkalbebuchten haben Vorteile für Kuh und Kalb).