Schlechte Böden bedeuten eine Belastung für das Tier und können dessen Verhaltensweisen einschränken oder verhindern. Sie können zudem zu Klauenschäden führen, die mit Schmerzen für das Tier verbunden sind (vgl. EDI, BLV, Fachinformation Tierschutz, Böden im Laufbereich von Rinderställen, S. 1). Perforierte Böden bestehen aus serienmässig hergestellten Elementen und sind dem Prüf- und Bewilligungsverfahren für Stalleinrichtungen unterstellt (Art. 7 Abs. 2 TSchG). Sie müssen der Grösse und dem Gewicht der Tiere angepasst und eben sein; die Elemente sind unverschiebbar zu verlegen (Art. 34 Abs. 2 TSchV).