4.2. Die Vorinstanz erwog, die Vorschriften über Höchstbreiten von Spalten in Böden dienten der Prävention von Gefahren, welche die körperliche Integrität und Gesundheit der Tiere bedrohten. Zu breite Spalten schafften ein Risiko, dass die Tiere mit ihren Klauen hineingerieten, sich weh täten -9- oder gar verletzten. Die Beschaffung neuer Bodenplatten schaffe den Verstoss nicht aus der Welt. 4.3. Anlässlich der Kontrolle vom 1. Februar 2023 wurde auf dem Betrieb in R._____ festgestellt, dass sich acht Kälber und zwei Rinder mit einem Gewicht von weniger als 200 kg auf Betonrosten mit einer Spaltenweite von 35 mm aufhielten (act. 10, 788).