In der Praxis werden übermässig verschmutzte Einzeltiere als geringfügiger Mangel eingestuft. Entsprechende Mängel schränken das Tierwohl zwar nur unwesentlich ein, müssen aber baldmöglichst behoben werden. Ein wesentlicher Mangel wird demgegenüber angenommen, wenn ein oder mehrere Tiere übermässig verschmutzt sind, die Verschmutzung seit längerem besteht und keine Pflegemassnahmen ergriffen wurden. Wesentliche Mängel erfordern zeitnahe Massnahmen zu ihrer Behebung (Eidgenössisches Departement des Innern EDI - Bundesamt für Lebensmittel- -8-