2. Dem Beschwerdeführer sei eine Frist zur Behebung der Mängel anzusetzen. Insbesondere sei ihm eine Frist zum Einbau des neuen Bodens in den Buchten am Standort R._____ mit -4- geeigneter Spaltenweite für Kälber mit Lebendgewicht unter 200 kg anzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. 2. Am 29. November 2023 entschied das DGS, Generalsekretariat: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.