B. 1. Dagegen erhob A am 10. Mai 2023 Verwaltungsbeschwerde beim DGS und stellte folgende Anträge: 1. Ziff. I der Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 5. April 2023 sei aufzuheben und durch die nachfolgende Ziffer zu ersetzen: I. A, T-Weg , Q._____ wird hiermit verwarnt. Bei zukünftigen schweren Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung wird ein partielles Tierhalteverbot nach Art. 23 TSchG verfügt.