3. Bei einer weiteren Nachkontrolle wurden am 9. August 2021 teilweise ähnliche oder gleiche Mängel sowie zusätzlich verschmutzte Liegeflächen und Verletzungsgefahren aufgrund der Einrichtung festgestellt; diesbezüglich verlangte der VeD am 16. August 2021 die umgehende Beseitigung (act. 701 – 707). Bei der Nachkontrolle vom 1. April 2022 traf der VeD erneut auf vergleichbare Mängel; mit Schreiben vom 8. April 2022 setzte er eine letztmalige Frist zur Behebung der Mängel an und drohte A wiederum die Ersatzvornahme an (act. 775 – 779). -3-