Mit Schreiben vom 12. April 2021 setzte der VeD A eine letztmalige Frist, um die maximale Besatzdichte in den Buchten 1 und 4 einzuhalten sowie die Tierliste in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zu bereinigen (beide Mängel waren bereits auch zu einem früheren Zeitpunkt beanstandet worden), und drohte zugleich die Ersatzvornahme an (act. 688 – 700).