Der Veterinärdienst (VeD) des Amts für Verbraucherschutz (AVS) des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) nahm seit dem Jahr 2004 regelmässige Kontrollen auf den Betrieben von A vor, die zu zahlreichen Beanstandungen in der Tierhaltung führten. Aus den vom VeD erstatteten Strafanzeigen resultierten bis im Jahr 2023 fünf Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren. Seit dem Jahr 2014 wurden A mit Ausnahme des Jahres 2019 keine Direktzahlungen mehr gewährt. 2. Am 6. April 2021 nahm der VeD eine Nachkontrolle vor. Dabei wurden folgende Punkte in der Tierhaltung bemängelt: