5. 5.1. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, der Beschwerdegegnerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'090.00 zu ersetzen. 5.2. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, den Beigeladenen die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'340.00 zu ersetzen. 5.3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, dem Gemeinderat Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'897.00 zu ersetzen.