der Rechtsabteilung des BVU sowie deren Leiter unterstellt die Beschwerdeführerin Falschaussagen, eine Überschreitung ihrer Kompetenzen (Eingabe vom 16. August 2024, S. 4 f.) sowie "Manipulation" und Unterschlagung von Verfahrensakten zwecks Verheimlichung von unrechtmässigen Zuständen auf Baugrundstücken (Eingabe vom 21. Oktober 2024, S. 2). Die Rechtsvertreterin der Bauherrschaft soll diverse Lügen verbreitet, sich an diversen kriminellen Handlungen ihrer Klientin beteiligt sowie ihrerseits Urkunden ("Baudeklarationen" und Abdichtungspläne) gefälscht und Betrug begangen haben (Eingabe vom 21. Oktober 2024, S. 3 f.; Eingabe vom 29. Oktober 2024, S. 1 und 2).