3. Die Verpflichtung zur Stilllegung von Sickerleitungen gemäss Beschluss des Gemeinderats Q._____ vom 23. Oktober 2023 wurde von der Vorinstanz zu Recht aufgehoben. Das ist die einzig mögliche und richtige Konsequenz aus dem Schluss der Vorinstanz, dass die Entwässerungssituation auf den Parzellen Nrn. aaa und bbb abklärungsbedürftig sei. Nach den von der Vorinstanz angeordneten und - 16 -