In den Vorakten befinden sich drei (nicht fünf) verschiedene Versionen des Protokolls des Augenscheins vom 4. Oktober 2023. Die ursprüngliche Fassung datiert vom 6. Dezember 2021 (richtig: 6. Oktober 2023) (Vorakten, act. 263.46) und unterscheidet sich nur insofern von den am 9. Oktober - 11 -