12. Das neuerliche Sistierungsgesuch wies der instruierende Verwaltungsrichter mit Verfügung vom 18. November 2024 nach Gewährung des rechtlichen Gehörs an die Gegenparteien (Stellungnahmen des Gemeinderats Q._____ vom 29. Oktober 2024, des BVU, Rechtsabteilung, vom 11. November 2024, der Beschwerdegegnerin vom 14. November 2024 und der Beigeladenen vom 15. November 2024) ab. Gleichzeitig wies er die Beschwerdeführerin auf die Problematik der von ihr ausserhalb eines Strafverfahrens erhobenen Vorwürfe von strafbaren Handlungen der Beteiligten hin,