8. Am 16. August 2024 stellte die Beschwerdeführerin u.a. wegen Unvollständigkeit der Akten den Antrag, das vorliegende Verfahren bis auf weiteres zu sistieren. 9. In den Dupliken vom 9. September 2024, 19. September 2024 und 20. September 2024 hielten der Gemeinderat Q._____, die Beschwerdegegnerin und die Beigeladenen an ihren Anträgen fest und beantragten die Abweisung des Sistierungsgesuchs. 10. Mit Verfügung vom 24. September 2024 wies der instruierende Verwaltungsrichter das Sistierungsgesuch ab.