5. Die Eigentümer der Liegenschaften S-Weg eee (Parzelle aaa) und S-Weg fff (Parzelle bbb) werden darauf hingewiesen, dass sie zur Mitwirkung bei der Behebung des gesetzwidrigen Zustands verpflichtet sind. Sie haben den Planern und den Handwerkern nach Voranmeldung den erforderlichen Zugang zu ihrem Grundstück zu gewähren. B. Auf die von der A._____ AG am 28. November 2023 bei ihm eingereichte Beschwerde ("Einsprache") gegen diesen Beschluss entschied das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 8. März 2024: 1. -4-