3. Die neu geplante Vorplatzentwässerung bei der Liegenschaft S-Weg eee entspricht den Bestimmungen der Liegenschaftsentwässerung. Sie ist aus öffentlich-rechtlicher Sicht nicht zwingend umzusetzen, da schon die bestehende Platzentwässerung den Normen entspricht. Das Verfüllen der Sickerleitungen ist der Bauherrschaft freigestellt. 4. Die B._____ AG wird verpflichtet, die oben als zwingende Massnahmen beschriebenen Arbeiten bis spätestens am Freitag, 17. November 2023 fertigzustellen. Der Verschluss der Leitungen ist der Abteilung Bau und Planung in offenem Zustand frühzeitig anzuzeigen.