5. An der Sitzung vom 23. Oktober 2023 fasste der Gemeinderat Q._____ den folgenden Beschluss: 1. Gestützt auf Punkt 1 der Erwägungen wird der Antrag für einen sofortigen Baustopp betreffend die Bauarbeiten im Bereich der Grenze zwischen den Parzellen aaa und bbb abgewiesen. 2. Die unter Punkt 2 der Erwägungen genannten Verschlussmassnahmen sind aufgrund der Norm SN 592 000: 2012 "Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung – Planung und Ausführung" zwingend umzusetzen.