3. Tags darauf, am 4. Oktober 2023, fand eine Begehung auf den Parzellen Nrn. aaa und bbb zum Thema Entwässerung statt. Dabei ergab eine Sondage mit Kanalfernsehaufnahmen, dass entlang der Nordost- und Südostfassade des auf der Parzelle Nr. aaa situierten Einfamilienhauses vier Sickerleitungen verlegt und an die Platzwasserkanalisation angeschlossen worden waren. Abermals wurde festgestellt, dass die Fassung und Ableitung von Sickerwasser sowie die Vermischung von Sicker- und Platzwasser grundsätzlich unzulässig seien. An die Bauherrschaft (B._____ AG, Q.___