aaa und bbb) mit, worauf das BVU die Beschwerde in diesem Punkt als gegenstandslos erachtete. Insgesamt wurde die Beschwerde in jenem Verfahren am 22. September 2023 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 2. Am 3. Oktober 2023 forderte die A._____ AG von der Bauleitung, alle Bauarbeiten sofort einzustellen, bis eine Amtsperson vor Ort sei. Es seien weitere, in den Plänen nicht verzeichnete Leitungen zum Vorschein gekommen. Gleichentags verlangte sie von der Gemeindeverwaltung die Verhängung eines Baustopps für jegliche Arbeiten im Zusammenhang mit Sickerleitungen.