Mit dem nächsten Verlängerungsgesuch vom 23. Mai 2023 erfuhr das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) vom Maturitätsabschluss des Beschwerdeführers und von seinem geplanten Studienbeginn an der Universität Bern ab dem Herbstsemester 2023 (MI-act. 61 f.), worauf es dem Beschwerdeführer zur weiteren Abklärung des Sachverhalts einen Fragenkatalog zustellte und ihn aufforderte, Belege einzureichen (MIact. 84 f.). Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. September 2023 nach (MI-act. 90 ff.).