Im April 2023 schrieb sich der Beschwerdeführer für ein Studium der Religionswissenschaft mit Nebenfach Geschichte an der Universität Bern ein (MI-act. 59 f.). Mit Urteil vom 15. Mai 2023 sprach das Präsidium des Strafgerichts Zofingen den Beschwerdeführer der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, der geringfügigen Sachbeschädigung sowie der Übertretung des Eisenbahngesetzes schuldig und bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 30.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie mit einer Busse von Fr. 300.00 (MIact. 63 ff.).