2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 5'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 755.00, gesamthaft Fr. 5'755.00, sind von der C._____ AG und der Beschwerdegegnerin je zur Hälfte, d.h. mit je Fr. 2'877.50, zu bezahlen. 3. Die C._____ AG und die Beschwerdegegnerin haben der Beschwerdeführerin die ihr vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 9'251.00 je zur Hälfte, d.h. mit je Fr. 4'625.50, zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) die Beschwerdegegnerin (Vertreter) die C._____ AG (Vertreter) die Wettbewerbskommission WEKO