Soweit in einer Submissionssache eine Zuschlagsverfügung angefochten ist, geht das Verwaltungsgericht praxisgemäss von einer vermögensrechtlichen Streitsache aus (§ 8a Abs. 1 lit. a AnwT), wobei der Streitwert in der Regel 10 % des Auftragswerts beträgt. Die Beschwerdegegnerin hat den streitbetroffenen Auftrag "F" zu einem Gesamtangebotspreis über fünf Jahre (exkl. MWSt) von Fr. 1'413'325.00 offeriert (vgl. oben lit. A) Damit ergibt sich ein Streitwert von Fr. 141'332.50. Bei einem Streitwert über Fr. 100'000.00 bis Fr. 500'000.00 liegt der Rahmen für die Entschädigung zwischen Fr. 5'000.00 und Fr. 15'000.00 (§ 8a Abs. 1 lit.