5. Zusammenfassend erweist sich der an die B._____ AG erteilte Zuschlag als rechtswidrig. Er ist in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben. Die Beschwerdesache ist an die Vergabestelle zurückzuweisen zur Neubewertung der Angebote bei den Zuschlagskriterien "Anbieter", "Funktionalität" und "Gesamtangebotspreis", unter Ausschluss der vorbefassten B._____ AG und allfällig weiterer vorbefasster Anbieter. Sollte eine rechtskonforme Neubewertung nicht möglich sein, wird die Vergabestelle das vorliegende Vergabeverfahren abbrechen und die Beschaffung einer IAM-Lösung neu ausschreiben müssen.