die entsprechende Spalte "F" ist den A-Kriterien vorbehalten), im Übrigen aber die Spalte G nicht ausgefüllt hat, mit der Note 3 und wurde mit der Bemerkung "Im Vergleich zu anderen Anbietern (Produkten) etwas unpräzise/gering detaillierte oder keine Beschreibung abgegeben" ergänzt. Dieses stereotype Vorgehen ungeachtet der tatsächlichen Notwendigkeit stellt in Bezug auf die betroffenen Positionen keine objektiv und sachlich nachvollziehbare Begründung dar, sondern stellt einzig auf das Fehlen von aus Sicht der Vergabestelle notwendigen Informationen oder deren Umfang ab.