Das Erfordernis zur näheren Beschreibung der einzelnen Kriterien bzw. zum Ausfüllen des Antwortfelds durch den Anbieter ergibt sich allerdings bereits bzw. auch aus dem in Ziffer 6.3 der Ausschreibungsunterlagen (Allgemeines zur Submission Einführung IAM-Lösung / Allgemeine Information Submission Projekt "F" [Vorakten, Register 2]) enthaltenen Grundschema der Bewertung (vgl. oben Erw. II/4.2.1). Was die Vergabestelle diesbezüglich an Erläuterungen und Umschreibungen genau erwartet hat, geht aus Ziffer 6.3 oder den übrigen Ausschreibungsunterlagen nicht klar hervor. Zudem ist in Ziffer 6.3 von "Frage" die Rede und auch der Hinweis Nr. 12 spricht von "abgefragter Information".