4.5. 4.5.1. Beim Zuschlagskriterium "Funktionalität" bzw. "Funktional" hat die Beschwerdeführerin lediglich 29.71 von 45 möglichen Punkten erhalten. Ihren Konkurrenten wurden bei diesem Zuschlagskriterium zwischen 41.63 und 42.97 Punkten zugesprochen (vgl. Nutzwertanalyse / Kons. Gesamtbewertung [Vorakten, Register 8]). Die Vergabestelle begründet den Abzug von rund einem Drittel der Punkte in der Beschwerdeantwort damit, dass die entsprechenden Pflichtfelder für die Bewertung der Kriterien mehrheitlich nicht oder, auch im Vergleich zu anderen Anbietern, ungenügend ausgefüllt worden seien. Dies gelte namentlich für die Spalte G ("vom Bieter auszufüllen") des Kriterienblatts.