MWSt, ist nicht nachzuvollziehen. Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Offerte einen Gesamtangebotspreis von Fr. 2'512'530.00 exkl. MWSt offeriert. Das Offertöffnungsprotokoll der Beschwerdegegnerin enthält folgende Anmerkungen: "Angebot war nicht ungeöffnet, da Übergabe von 2 Bundesordner erfolgte persönlich. Kein Einwand seitens B._____ AG sowie C._____ betreffend ungeöffneter Abgabeform, somit erfüllt."