Dies zeigt bereits das vorliegende Verfahren selbst, in dem sechs Angebote, davon fünf gültige, eingingen. Die Beschwerdeführerin weist zudem darauf hin, dass in einem vergleichbaren Beschaffungsvorhaben im Kanton Bern sogar zwölf gültige Angebote vorlagen (Replik, S. 20; vgl. Beilage 4 zur Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin). Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass die Vergabestelle nicht nur die Hersteller von Produkten, d.h. Anbieter mit eigenen Lösungen, sondern auch System-Integratoren, d.h. Unternehmen, die Produkte anderer Hersteller vertreiben, konfigurieren und in der IT-Umgebung des Kunden integrieren, zum Angebot zuliess (Beschwerdeantwort C.__