Auch beim Basisrollen- und beim Dreischichtenmodell handle es sich nicht um anbieter- oder produktespezifische Vorgaben. Richtig sei einzig, dass sich die Vergabestelle zur Verwendung dieser Rollenmodelle entschieden habe, wobei sie sich auf die Beschreibungen der Zuschlagsempfängerin gestützt habe. Es handle sich aber nicht um einzigar- - 23 -