Entscheidend ist zum einen, dass die Ausschreibungsunterlagen in durchaus zentralen Punkten (Konzept, Basisrollen-Modell) von der Beschwerdeführerin stammende Formulierungen und Grafiken enthalten. Zum anderen steht fest, dass die Beschwerdegegnerin jedenfalls im Rahmen der Voranalyse, aufgrund welcher die erforderlichen Vorgaben, Anforderungen und Informationen für die Submission (vgl. Ausschreibungsunterlagen (Allgemeines zur Submission Einführung IAM-Lösung / Allgemeine Information Submission Projekt "F", S. 7, Ziffer 4.1 Ausgangslage [Vorakten, Register 2]) bzw. die wesentlichen Konzeptinhalte (Antwort auf Anbieterfrage 23 [Beilage 5 zur Beschwerdeantwort C._____) ermittelt