Diese Beratung sollte die Vergabestelle in die Position versetzen, ihre Bedürfnisse in Bezug auf IAM-Lösungen und die verschiedenen Use Cases in ihren Abteilungen (z.B. Personal, Patienten) besser zu erkennen, und aufzuzeigen, welche Arten von Geschäftsvorfällen mit solchen Lösungen grundsätzlich abgewickelt werden können (z.B. Ein- und Austritte von Mitarbeitenden, Todesfälle, mehrfache Anstellungen in verschiedenen Abteilungen etc.)" (Replik C._____, S. 8). Dass der Beitrag der Beschwerdegegnerin zur streitbetroffenen Beschaffung über eine bloss "allgemeine Beratung" hinausging, ergibt sich indessen schon aus den Ausführungen der Vergabestelle in ihrer Beschwerdeantwort: