fonaten, E-Mails – auch wenn die Vergabestelle und die Beschwerdegegnerin verneinen, dass es sich dabei um ein substanzielles Mitwirken am Vergabeverfahren gehandelt habe. Die Vergabestelle räumt aber ein, dass gewisse in den Ausschreibungsunterlagen verwendete Elemente auf Dokumente der Zuschlagsempfängerin zurückgingen. Ein Grossteil der Submissionsunterlagen sei aber von der Vergabestelle erstellt und verantwortet worden.