__ ein Augenmerk darauf gelegt, dass alle Erkenntnisse allen Anbietern in den Ausschreibungsunterlagen gleichermassen zur Verfügung stehen. Es werden keine Unternehmung von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Anzumerken ist, dass die Frage 23/56 von der F._____ AG, Q._____, stammt. Diese Anbieterin hat mit Fr. 2'238'662.00 (exkl. MWSt) den zweithöchsten Gesamtangebotspreis eingereicht. Ihr Angebot liegt aufgrund der Bewertung durch die Vergabestelle auf dem vierten und damit zweitletzten Rang (vgl. Nutzwertanalyse / Kons. Gesamtbewertung [Vorakten, Register 8]).